Besucherzahl
Besucherzahl:
ONLINE: 6
HEUTE: 24
WOCHE: 450
TOTAL: 9047
Aktuelles Wetter:
18.5. 2012

Tägliche Temperaturen 11/15°C, in 1000m Höhe 4°C.
Nachttemperaturen 0/4°C.
Heute ist 18.5. 2012,
Namenstag hat: Nataša
Morgen hat den Namenstag: Ivo
Verbindet den Beginn von Ihrem gemeinsamen Lebensweg mit dem Schloss Jánský Vrch in Javorník und begeht feierlich den schönsten Tag Eueres Lebens, macht ihn noch schöner. Schließt Euer Ehebündnis im altertümlichen Sitz der Bischöfe und Erzbischöfe von Vratislav in den prachtvollen Schlossräumen.
Kommen Sie Ihre Aufnahmen bei verschiedensten feierlichen Gelegenheiten machen.
Wir glauben, dass die schöne und würdige Umgebung die beste Kulisse zum Erleben von diesem Ereignis bilden wird.
Die Verwaltung des Staatsschlosses Jánský Vrch in Javorníku bietet Zeremonien in folgenden Varianten:
1. im Schlossinterieur
a) innerhalb des Tages – 5.000,- Kč
b) Abend (nach 18.00 Uhr) – 7.000,- Kč
2. in Gartenhäuschen und in Exterieur
a) innerhalb des Tages – 2.500,- Kč
b) Abend (nach 18.00 Uhr) – 3.500,- Kč
- die Trauzeremonien finden ganzjährig statt.
- Kontakttelefon: Staatsschloss Jánský Vrch 584 440 286
- die Amtsgeschäfte erledigt das Standesamt vom Gemeindeamt in Javorník (584 440 144).
Man kann den Freitermin von der Trauzeremonie auf der Schlossverwaltung feststellen. Es ist nicht möglich den Termin zu reservieren, verbindlich ist ein schriftliches Abkommen über eine Leistungserbringung, die mit der Realisierung der Trauzeremonie zusammenhängt. Das Abkommen wird immer mit beiden Verlobten abgeschlossen, bei Ausländern genügt nur einer der Verlobten, eventuell ein von ihnen beauftragter Vermittler. Binnen 14 Tage nach der Abkommenunterzeichnung muss die Leistung der Schlossverwaltung gegen eine Belegausstellung über die Zahlung bar zahlen oder durch eine Kontoüberweisung auf das Konto KB 28537-811/0100, variables Symbol: Heiratsdatum, z.B. 2. 6. 2004 v 9.00 Uhr=020604900 überwiesen sein. Die Bestellung kann man mit der Zurückgabe binnen 2 Monate vor dem Zeremoniedatum stornieren, bei einer späteren Stornierung wird die Gebühr nicht zurückerstattet.
Das Fotografieren und Filmen von der Trauzeremonie im Raum, wo die Trauung realisiert wird, ist erlaubt und es ist im Preis der Trauzeremonie, gleich wie das Fotografieren im Schlossinterieur (max. 30 Minuten) und Schlossexterieur (max. 30 Minuten) eingerechnet. Eine Überschreitung von diesem Limit wird als eine Zahlung für eine Ermöglichung des Fotografierens, sieh unten für die Ehepaare, die auf dem Staatsschloss nicht geheiratet haben.
Für die Ehepaare, die auf dem Staatsschloss nicht geheiratet haben, fakturiert die Schlossverwaltung für die Ermöglichung von einem Fotografieren und Filmen in anderen Schlossräumen (Interieurs und Exterieurs) die Gebühr 500,-Kč. Die Zeit des Fotografierens tut max. 45 Minuten, die Überschreitung vom Limit wird mit der Summe in der Höhe von 500,- Kč fakturiert. Das Fotografieren in ausgewählten Schlossräumen (I. Besichtigungstour – repräsentative Räume) wird von einem beauftragten Angestellten des Schlosses bestimmt. Die Gebühr wird in der Besucherkasse gegen einen Einnahmebeleg bar bezahlt.
Die maximale Teilnehmerzahl der Trauzeremonie tut 60 Personen (mit Rücksicht auf die Saalkapazität, eventuell auf andere Räume (z.B. die Kapelle) ist die Kapazität adäquat der Raumgröße).
Die Organisation der ganzen Zeremonie wird während der ganzen Zeit von einer Mitarbeiterin der Schlossverwaltung gesichert. Im Hinblick darauf, dass die Trauzeremonien in einem Sicherheitsregime des Denkmalobjektes stattfinden, ist es nötig, dass alle Hochzeitsgäste Hinweise von dieser Mitarbeiterin (Rauchverbot, Bewegung nur in reservierten Räumen, Einhaltung von des vereinbarten Zeitharmonogramms u. ä.) respektieren. Die Schlossverwaltung fordert Metallabsätze auf Grund von einer unwiederbringlichen Beschädigung vom ursprünglichen wertvollen Parkettboden nicht zu benutzen, im Innenraum des Objektes ist es verboten alkoholische Getränke zu trinken. Es ist verboten, an die Jungvermählten – im Geist der Gewohnheiten – Reis, Erbse, Konfetti oder was auch immer Anderes zu streuen, Teller für ein Glück zerschlagen u. ä. - Das Verbot gilt für das ganze Schlossareal einschließlich des Hofplatzes und des Zugangstreppenhaus.
Die Preise werden einschließlich der MwSt. angegeben.
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